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Bad Homburg: Zusammenstoß mit Radfahrerin kostet Lkw-Fahrer einen Monat den Führerschein - Usinger Anzeiger

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"Ein Fahrverbot ist unumgänglich" - so sagt es die Amtsanwältin zu dem 49 Jahre alten Lkw-Fahrer, der eine Radfahrerin aus Versehen angefahren hat.

In Bad Homburg wurde ein Mann zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Er hatte aus Versehen eine Radfahrerin angefahren. Foto: Fotolia

In Bad Homburg wurde ein Mann zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Er hatte aus Versehen eine Radfahrerin angefahren. Foto: Fotolia

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BAD HOMBURG (sma). Ein Auto ist in Bad Homburg gegen eine Radlerin gefahren, neben einem erheblichen Schrecken kam die 56-Jährige mit leichten Verletzungen davon. "Es ist alles verheilt", sagte sie im Amtsgericht der Kurstadt. Wenn es nach ihr ginge, müsse der Autofahrer nicht bestraft werden; sie wundere sich ohnehin über das Strafverfahren.

Der Mann war von der Amtsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden. Er zeigte sich reumütig und meinte, sich den Unfall nicht erklären zu können. An dem Morgen im November 2019 war er wie gewohnt auf dem Weg zur Arbeit gewesen. Aus unerfindlichen Gründen schnitt er eine Linkskurve so stark, dass er auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stand die 56-Jährige mit ihrem Rad am Rand. Sie hatte das Unglück im wahren Wortsinn kommen gesehen und war rasch an die Seite gefahren. "Aber es hat nicht gereicht", sagte sie. Das Auto fuhr gegen die Frau, diese fiel zur Seite. Dabei erlitt sie Prellungen und Hämatome, ein Schneidezahn brach ab, sie verstauchte sich ein Handgelenk. Schmerzen hat sie heute nicht mehr, der Zahn ist wieder gerichtet - und das kaputte Fahrrad repariert. Die Versicherung hat alles anstandslos übernommen.

Auf dem Helm hatte sie bei dem Unfall eine Kamera getragen, die das Geschehen aufzeichnete. Die Aufnahmen wurden im Gericht als Beweismittel vorgespielt. "Die Kamera habe ich auf, weil ich in Frankfurt gegen Einbahnstraßen fahre, wo es gestattet ist. Dabei werde ich öfters von Autofahrern beschimpft; seitdem ich die Kamera auf dem Kopf habe, ist das deutlich weniger geworden", erklärte sie das Utensil.

Nach dem Unfall hatte sich der 49 Jahre alte Autofahrer sehr um sie gekümmert. Die ganze Sache habe ihm viele schlaflose Nächte gekostet, sagte er im Gericht. Eigentlich hätte die Sache mit einem Strafbefehl über 600 Euro (30 Tagessätze à 20 Euro) und einem Fahrverbot von drei Monaten erledigt werden sollen. Doch mit Letzterem hatte der Mann, der sein Geld als Lkw-Fahrer verdient, seine Probleme. "Er verliert dann seinen Job und das steht in keinem Verhältnis zu der Tat", machte sein Rechtsanwalt seine Meinung deutlich. Es handele sich um ein "klassisches Augenblicksversagen, das jedem passieren kann". Sein Mandant fahre seit 30 Jahren unfallfrei, er habe zudem keine Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot ergebe keinen Sinn. Sollte es verhängt werden, dann für höchstens einen Monat - für diese Zeit könne sein Mandant Urlaub nehmen.

"Ein Fahrverbot ist in solchen Fällen unumgänglich", meinte dagegen die Amtsanwältin, die jedoch mit sich reden ließ und ein verringertes Fahrverbot von zwei Monaten sowie eine Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro) forderte. Der Richter war noch gnädiger - laut seinem Urteil darf der Mann nun lediglich einen Monat lang kein Auto fahren. Allerdings erhöhte er die Geldstrafe wie von der Amtsanwältin beantragt beträchtlich auf 1500 Euro.




August 13, 2020 at 01:00AM
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